Rechtsfragen zu Open Access
Im Zuge der laufenden Novellierung des Urhebergesetzes, dem so genannten „Zweiten Korb“, hatte die Kultusministerkonferenz (KMK) die Aufnahme einer „dienstrechtlichen Anbietungspflicht“ in das Reformgesetz vorgeschlagen (c't 22/04). Danach sollen Wissenschaftler ihrer Hochschule „ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht“ an den im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit entstandenen Werken einräumen. Eine Expertenrunde des Bundesjustizministeriums (BMJ) äußerte jedoch verfassungsrechtliche Bedenken, da die vom Grundgesetz im Artikel 5, Absatz 3, garantierte Wissenschaftsfreiheit auch das Recht, über das Ob, Wo und Wie der Veröffentlichung umfasse.
Es scheint so, als bleibe die Unterstützung der Open Access-Initiative durch den Gesetzgeber weiterhin aus. Die Unterzeichner der Berliner Erklärung können demnach nur an die Wissenschaftler selbst appellieren, sich in den Verlagsverträgen möglichst ein nicht ausschließliches Verwertungsrecht zur elektronischen Publikation ihrer Forschungsergebnisse vorzubehalten und dabei gegebenenfalls Karenzzeiten von sechs bis zwölf Monaten gegenüber der Erstveröffentlichung zu vereinbaren (Sietmann, 2006).
Mögliche juristische Probleme sind ein Grund warum Wissenschaftler von der online Veröffentlichung ihrer Artikel zurückschrecken. Eine unterstützende Maßnahme der Hochschule könnte es sein, den Wissenschaftlern nach Zustimmung zur Online-Publikation die Rechteabklärung abzunehmen (Graf, 2003).
Weitere Informationen zu Rechtsfragen:
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Hilfreiche Hinweise zu Rechtsfragen, technische Hinweise, Abgabeformalitäten sowie ein Flyer für Open Access Autoren finden sich auf den Seiten der HU Berlin.
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Open-Access.net
bietet außerdem ein extra Kapitel mit Antworten auf zahlreiche Fragen, die Open Access für Nutzende und Veröffentlichende aufwerfen kann.