E-Books, Filme, Software
Bücher, Musik, Filme - inzwischen gibt es alle Materialien auch digital im Netz zu erwerben. Doch Achtung: beim Download erwirbt man meist nur Nutzungsrechte.
Was man mit digitalen Werken - seien es Bücher, Texte oder Audio - machen darf, hängt vom Urheberrecht, den Nutzungsbedingungen des Anbieters und dem eingesetzten Kopierschutz ab.
Das Urheberrecht erlaubt eine Privatkopie legal erstandener Produkte auch ohne Genehmigung und die Weitergabe im privaten (nicht öffentlichen) Umfeld. Die Erlaubnis der Privatkopie gilt auch für alle legal erworbenen digitalen Dateien, also auch E-Books, Filme, Hörbücher oder Musik. Bei E-Books und Filmen ist allerdings ein „Digital Rights Management“ (DRM), also ein Kopierschutz (noch?) die Regel, der in keinem Fall umgangen oder aufgehoben werden darf. Oft besteht ein Kopierschutz, der u.a. das Abspielen an bestimmte Nutzer oder Geräte bindet. In der Praxis kann das dazu führen, dass beim Kauf eines neuen Rechners oder Abspielgerätes (z.B. E-Book-Readers), die heruntergeladenen Dateien nicht mehr abspielbar sind. Auch dann ist es nicht erlaubt, mittels Programmen den Kopierschutz zu entfernen.
Privatkopien, dürfen im privaten Umfeld vorgeführt werden. Was als privates Umfeld und was als "öffentlich" gilt, ist allerdings bis heute nicht eindeutig geklärt. Mehr dazu findet sich im Kapitel Nutzungsfreiheiten.
Beachtet werden muss auch, was in den Nutzungsbedingungen steht. Problematisch für den Nutzer ist, dass Nutzungsbedingungen und Kopierschutz oft einschränken, was vom Gesetzgeber erlaubt ist. Dabei können Regelungen in den Nutzungsbedingungen gesetzlich unwirksam sein, was allerdings normale Nutzer nur selten beurteilen können.
Je nach Medium, gibt es noch Besonderheiten, was die Nutzungsrechte und Möglichkeiten angeht:
E-Books
Beim Kauf eines E-Books muss beachtet werden, ob das eigene Lesegerät das Format und das jeweilige DRM unterstützt. Im Moment kommen folgende Formate zum Einsatz:
- Amazon / Kindle: das für Kindle entwickelte Format hat die Endungen .azw und .tpz. (Anzeigen lassen sich außerdem die Dateien Audible.com (.aa), Mobi (.mobi, .prc), MP3-Musikformat (.mp3) und Text (.txt))
- iTunes/iBook-Store von Apple: ePub-Format mit hauseigenem DRM
- fast alle anderen Anbieter verwenden das ePub-Format mit einem Kopierschutz von Adobe
Will man zwischen den Plattformen wechseln, wird es schwierig, da die Formate untereinander nicht kompatibel sind. Teilweise ist es möglich, eine Lesesoftware des jeweiligen Anbieters zu installieren. Mehr zum ePub-Format finden Sie im Bereich Medientechnik.
Die Nutzungsbedingungen gängiger Onlineshops für E-Books machen deutlich, dass Käufer eines E-Books nur ein "Nutzungsrecht" erwerben. Die meisten Anbieter von E-Books vertreiben diese nur mit Kopierschutz. Auch in den Nutzungsbedingungen ist zu lesen, dass die Weitergabe oder der Weiterverkauf an Dritte untersagt ist. Ob ein Kopierschutz eingesetzt wird, entscheiden die Verlage. Inzwischen gibt es einige kleinere Verlage, die auf Kopierschutz verzichten. Allerdings machen die Online-Shops nicht unbedingt vor dem Kauf deutlich, ob man ein E-Buch mit oder ohne Kopierschutz erwirbt.
Filme
Bei einem Film-Download erwirbt der Kunde „Nutzungsrechte“ am Film. So genannte "Leih-Downloads" ermöglichen eine zeitbegrenzte Nutzung.
Das Angebot von Downloadshops ist bisher beschränkt. Die größten Anbieter sind der Apple-iTunes-Store, das Videoload-Portal (Telekom) und Maxodome (Pro Sieben/Sat1). Je nach Anbieter unterscheiden sich hier auch die Nutzungsrechte.
- Videoload bietet die Option, einen Download auf DVD zu brennen, die auch "im engeren persönlichen Bekannten- und Verwandtenkreis" weitergegeben werden darf. Die Regeln, auf wie vielen Geräten der Film abgespielt werden darf, unterscheiden sich je nach Film.
- Beim Anbieter iTunes darf der Käufer nur eine Daten-DVD als Sicherheitskopie brennen, die als solche nicht auf einem handelsüblichen DVD-Spieler abgespielt werden kann. Die Filme dürfen auf bis zu fünf Geräten verwendet werden, sofern man sich dort mit seinem Benutzerkonto anmeldet
- Bei Maxodome ist das DVD brennen ausdrücklich untersagt. Es ist außerdem untersagt, tragbare Abspielgeräte zu benutzen
Filme sowie Mitschnitte aus dem Fernsehen oder von anderen bespielten Videos oder DVD's dürfen grundsätzlich nur zum Zwecke der privaten Nutzung und nicht für die öffentliche Vorführung verwendet werden. Mehr zum Thema Embedding, also dem Einbinden von Filmen eines Drittanbieters auf der eigenen Website finden Sie im Kapitel Nutzungsfreiheiten.
Software
Die Privatkopie-Regelung gilt nicht für Software. Erlaubt ist eine Sicherungskopie, die als Backup dient. Die Lizenz regelt auf wie vielen Geräten das Programm genutzt werden darf. Die Nutzungsbedingungen bei Software nennen sich in der Regel "End User Agreements". Diese sind nur gültig, wenn sie angezeigt werden, bevor das Programm installiert wurde. Wenn man erst nach dem Kauf davon erfährt, sind sie unwirksam und es gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Eine Besonderheit stellen Open Source Lizenzen dar, die eine Weitergabe von Kopien der Software ausdrücklich erlauben. Die Weitergabe kann jedoch an Bedingungen geknüpft sein. Mehr zum Thema erfahren Sie in der Vertiefung Open Source.