EU Projektantrag
Nach einer Untersuchung des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag leisten die Programme und Projekte in den Bereichen Schule und Hochschule einen wahrnehmbaren Beitrag zur Verbreitung des E-Learning und zur Vernetzung zahlreicher Akteure auf nationaler und internationaler Ebene. In der Vertiefung wollen wir darstellen, was Bildungseinrichtungen beachten müssen, wenn sie sich an einem EU-Projekt beteiligen wollen.
Ausschreibungen
Im Rahmen des „Lifelong Learning“-Programms (LLP) finden seitens der Kommission alljährlich Ausschreibungen, so genannte „Calls for Proposals“ statt, auf die sich Konsortien zur finanziellen Unterstützung ihres Projekts bewerben können. Was die Höhe der Zuschüsse betrifft, so können diese stark variieren; bei vielen Projekten beschränkt sich die EU jedoch auf einen Anteil von 50%. Für das Jahr 2007 erfolgten die Ausschreibungen im Dezember 2006. Die Fristen zur Einreichung eines Projektsvorschlags variierten zwischen Ende Februar und Ende April 2007.
Mögliche Schwierigkeiten
Aufgrund der relativ kurzen Einreichungsfristen und der EU-Projekten eigenen Notwendigkeit, Partner aus anderen Ländern in sein Konsortium zu integrieren, die Rechtsfähigkeit des Konsortiums zu dokumentieren und ein gemeinsames Arbeitsprogramm zu erstellen, empfiehlt es sich für Interessierte, bereits vor der Veröffentlichung der Ausschreibungen in Brüssel zu sondieren, welche inhaltlichen und formalen Anforderungen zu erwarten sind. Das kann über offizielle Stellen, etwa über die Euro Info Centres in Deutschland, erfolgen oder über professionelle Interessenvertreter, die sich ein informelles Netzwerk in Brüssel aufgebaut haben, um für ihre Kunden frühzeitig an möglichst exklusive Informationen zu gelangen. Informationen darüber, was von einem Konsortium erwartet wird, wenn ein Projekt einmal bewilligt ist, erhalten Sie auf der Webseite des E-Learning-Programms.
Im Rahmen des Programms eLearning (2001-2006) wurde von deutschen Projektteilnehmern häufig der schwierige Zugang zu den einzelnen Programmen moniert. Oft mangele es an einem dauerhaften Ansprechpartner in der Kommission und an rechtzeitigen und erschöpfenden Antworten von dort. Auch beim Feedback wurde die Rolle der Kommission kritisch gesehen: Angekündigte Qualitätsmessungen seien ausgeblieben und zu den Abschlussberichten habe es keine qualitative Rückmeldung gegeben. Schließlich hat die Finanzierung der Eigenanteile und die Problematik, bei Formfehlern während des Projekts ggf. ausgezahlte Gelder wieder zurückzuerstatten, vielen Projektteilnehmern Sorgen bereitet.
Weitere Informationen:
- Im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms wurde durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung die sehr anschauliche Broschüre „Antragstellung im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm; Leitfaden für eine erfolgreiche Beteiligung“ erstellt sowie ein Formular, das die nationalen Kontaktstellen listet.