Antrag
Jedes Verfahren ist sowohl für die Antrag stellende Hochschule wie auch für die Gutachtergruppen und die Mitglieder der Akkreditierungskommission zeitaufwändig. Begehungen eines Faches umfassen einschließlich der Vorgespräche allein vor Ort je Person zwei Arbeitstage, die Durchsicht der Unterlagen nicht eingerechnet.
Jedes Einzelverfahren ist mit erheblichen Kosten verbunden (in Höhe von 11 000 –15 000 €, Stand Januar 2005). Bei Paketlösungen je Studienangebot entsprechend weniger. In einer großen Universität entstehen damit erhebliche Kosten von mehreren hunderttausend Euro verteilt auf mehrere Jahre (Petzina, 2005).
Als Begründung für den Umstand, dass bisher nur 1/6 der angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert sind wird angeführt, dass für die Antragsstellung und das Management der Prozesse sowohl bei den Hochschulen als auch bei den Akkreditierungsagenturen nicht in ausreichendem Maße Kapazitäten vorhanden sind (Beiträge zur Hochschulentwicklung, 2005.
Neben Aufwand, Kosten und Dauer des Akkreditierungsverfahrens ist ein Kritikpunkt am deutschen Akkreditierungssystem, dass die externe Akkreditierung über Agenturen der Autonomie der Hochschulen entgegenwirke. Unter anderem spricht sich die Landesrektorenkonferenz NRW daher für ein Verfahren aus, dass die Hochschulen selbst für die Qualitätssicherung verantwortlich macht.
Der Akkreditierungsantrag
Folgende Fragen sind für die Gutachter und die Akkreditierungskommission bei einer Erstakkreditierung entscheidungsrelevant:
- Warum wird der Studiengang eingerichtet?
- Welche institutionellen Rahmenbedingungen sind gegeben?
- Welche Ziele hat der Studiengang?
- Welche Perspektiven eröffnet der Studiengang den Absolventinnen und Absolventen?
- Wie werden diese Ziele im Studienprogramm umgesetzt?
- Sind die Modularisierung, die Beschreibung der Module sowie die Zuordnung der Credits adäquat?
- Welche personellen und sächlichen Ressourcen stellt die Hochschule zur Verfügung?
- Welche Verfahren zur Qualitätssicherung sind vorgesehen?
Der Antrag sollte 30 Seiten nicht überschreiten. Genauere Angaben finden Sie auf den Seiten des Akkreditierungsrats: http://www.akkreditierungsrat.de/
Folgende Kriterien sind laut Akkreditierungsrat mindestens für die Akkreditierung von Studiengängen heranzuziehen:
- Anforderungen an die Qualität und Internationalität des Curriculums unter Berücksichtigung von Studieninhalten, Studienverlauf und Studienorganisation sowie Leistungsnachweisen, Prüfungsstruktur und Prüfungsfächern, Modularisierung, Leistungspunktsystem und ECTS
- Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen aufgrund eines in sich schlüssigen, im Hinblick auf das Ziel des Studiums und die Vorbereitung auf berufliche Tätigkeiten plausiblen Studiengangkonzepts
- Abschätzung der absehbaren Entwicklungen in möglichen Berufsfeldern
- personelles Potenzial der Hochschule bzw. der beteiligten Hochschulen und ggf. anderer kooperierender Einrichtungen
- räumliche, apparative und sächliche Ausstattung
- bei Master-Studiengängen: erster berufsqualifizierender Abschluss und ggf. weitere Zulassungsvoraussetzungen
- Übergangsmöglichkeiten zwischen herkömmlichen Diplom- und Magister-Studiengängen und gestuften Studiengängen
(Quelle: Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung)
Fortbildungen akkreditieren
Für (hochschulische) Fortbildungsangebote kann in Hessen eine Online Akkreditierung stattfinden. Dabei wird die Qualität der Veranstaltung nicht vorab gesichert, sondern über die Teilnehmerzufriedenheit erhoben. Die Akkreditierung erfolgt durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ).
Allgemeine Informationen:
- „Ländergemeinsame Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ vom 10.10.2003 i.d.F. vom 04.02.2010 für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Zum Dokument.
- Umfrangreiche Informationen rund um das Akkreditierungsverfahren hat die Universität Mainz auf ihren Webseiten zusammen gestellt.