Akkreditierung
Die Akkreditierung gewinnt im Rahmen der Bologna Reform immer mehr an Bedeutung. Ein Akkreditierungsprozess kann als eine Maßnahme der Qualitätssicherung betrachtet werden. Er liefert der Hochschule Hinweise über die Qualität der Studienangebote sowie Verbesserungsmöglichkeiten. Auch wenn bisher in Akkreditierungsprozessen E-Learning nicht explizit als Qualitätsmerkmal genannt wurde, wird die Integration von digitalen Medien in Studienprogramme in Zukunft sicher vermehrt zu einem Qualitätskriterium werden.
Das Ziel der Akkreditierungsverfahren ist es, Studiengänge vergleichbar in der Qualität ihrer Leistungen zu machen und somit Transparenz in das differenzierte Studienangebot zu bringen. Neben der Feststellung von Mindeststandards wird bei der Akkreditierung auch berücksichtigt wie studierfreundlich das Angebot und wie erfolgsversprechend die dadurch erlangte Ausbildung ist. Basis der Akkreditierung bilden formale und fachliche Kriterien. Neben Studiengängen werden auch auch Fortbildungsangebote einer Akkreditierung unterzogen. Ein Ziel der Bologna Reform in Bezug auf die Qualitätssicherung ist eine gegenseitige Akzeptanz von Evaluations- und Akkreditierungsverfahren durch die Hochschulen. Vereinbart wurde daher die Erarbeitung eines gemeinsamen Rahmens an Richtlinien durch Hochschulen, nationale Agenturen und das europäische Qualitätssicherungsnetzwerk European Network of Quality Agencies (ENQA).
Die Diskussionen bei Einrichtung eines neuen Studiengangs sowie die Erstellung eines Akkreditierungsantrags führen zwangsläufig zu einer intensiven Reflektion über die Zielsetzung eines neuen Studienangebots. Allerdings ist die Erstellung eine Akkreditierungsantrags auch mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Mehr dazu erfahren Sie im Unterkapitel zum Akkreditierungsantrag.
Welche Rolle spielt E-Learning?
Bei der Konzeption neuer Studiengänge wird in Zukunft auch die
Untersützung mit digitalen Medien zum Beispiel zur Verbesserung der
Betreuung und Unterstützung der Selbstlernphasen eine größerer Rolle
spielen.
In Deutschland beschäftigte sich 2007 eine AG des Akkreditierungsrats mit den Besonderheiten von E-Learning und Fernstudienangeboten. Im Abschlussbericht der AG Fernstudium und E-Learning an den Akkreditierungsrat wird insbesondere auf die gesonderten Bedingungen von Fernstudienangeboten hingewiesen, die bei der Akkreditierung besondere Aufmerksamkeit verdienen. So sollten bei einem virtuellen Studiengang dieLehr-/Lernmaterialien im virtuellen Lernraum, die Kommunikation mit Lehrenden und Studierenden und die Organisationsform des Studiengangs insbesondere, was die Delegation von Unterricht an externes Lehrpersonal oder Bildungsinstitutionen angeht Berücksichtigung finden. Bei den Empfehlungen auf curricularer Ebene geht es den Beratern insbesondere darum, dass geprüft wird, ob die E-Learning-Anteile geeignet sind die Bildungsziele zu realisieren, oder ob kompensatorische Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ebenso sollte bei Fernstudien-Angeboten besonders auf die Bereitstellung und Erreichbarkeit von Materialien für das Studium (auch traditionellen Medien), die technische Ausstattung, Prüfungssysteme, Ermittlung des Work Load, Präsenzzeiten, und Aktualität der Studieninhalte geachtet werden. Was E-Learning-Anteile in traditionellen Studiengängen betrifft halten die Begutachter 2007 fest, „dass E-Learning-Anteile in traditionellen Studiengängen bis zu einem gewissen Ausmaß sinnvolle Ergänzungen und methodische Variationen darstellen können, den Studiengang aber noch nicht zu einem besonderen Studiengang machen und deshalb auch nicht gesonderte Beurteilungen erfordern oder im Mittelpunkt der Akkreditierung stehen sollten.“ (Quelle: Abschlussbericht AG E-Learning 18.06.2007).
In Österreichs ist in den Richtlinien des Fachhochschulrates für die Akkreditierung von Bakkalaureats-,Magister- und Diplomstudiengängen vom 24.6.2005 der Einsatz von E-Learning als ein Punkt verankert. Die darin enthaltene Checkliste kann als Hilfsmittel bei der Neukonzeption von E-Learning Angeboten - nicht nur für den österreichischen Raum - dienen.
Im Rahmen des EU-Projekts SiG-DLAE (Special Interest Group for Distance Learning
Accreditation in Europe, 01/2004 – 06/2005) sollten Ansätze für die Qualitätssicherung von
Fernlehrangeboten und Vorschläge für ein europäisches
Akkreditierungssystem entwickelt werden. Ein
Dokument zur Akkreditierung von
Distance Learning Angeboten, das sowohl das Verfahren wie auch die
Kriterien im Einzelnen darlegt, findet sich auf der
Webseite des
Pojekts.
Ein weiteres Programm speziell für die Akkreditierung von E-Learning gestützten Studienprogrammen ist das Akkreditierungsprogramm CEL (Programme Accreditation for Technology-enhanced Learning) der European Foundation for Management Development. Es bietet die Möglichkeit zur Zertifizierung von E-Learning gestützten Bildungsprogrammen in der Managmeentausbildung. Das SCIL ist für die Umsetzung des Programms verantwortlich.
Das deutsche Akkreditierungssystem
Im Rahmen der Kultusministerkonferenz wurde in den Jahren 1989- 2004 der
institutionelle Rahmen der Akkreditierung definiert. Anders als in den
meisten europäischen Ländern üblich, entstand in Deutschland ein
zweistufiges System, bestehend aus dem
Akkreditierungsrat
(http://www.akkreditierungsrat.de/) und mehreren
Agenturen. Dem Akkreditierungsrat gehören seit Januar 2003 vier
Hochschulvertreter/innen, vier Ländervertreter/innen und fünf
Vertreter/innen der Berufspraxis, zwei von der HRK benannte Studierende
sowie zwei von KMK und HRK benannte internationale Vertreter/innen an
(Kultusministerkonferenz 2002). Der Akkreditierungsrat wurde 2005 in die "Stiftung zur Akkreditierung von
Studiengängen in Deutschland" umgewandelt und übernimmt im Wesentlichen die
folgenden vier Aufgaben: Akkreditierung von Agenturen auf Zeit (in der Regel für fünf Jahre),
die damit das Recht erhalten, Studiengänge zu akkreditieren und das Siegel des
Akkreditierungsrats zu verleihen, Überwachung der Aufgabenerfüllung durch die Agenturen und deren
Reakkreditierung, Definition der Mindeststandards für Akkreditierungsverfahren und Überprüfung von Einsprüchen gegen Entscheidungen der Agenturen (Quelle
:
Beiträge der Hochschulforschung 3, 2005).
Die
Akkreditierungsagenturen
haben teils eine regionale, teils eine
fachspezifische Ausrichtung und weisen eine unterschiedliche Trägerschaft
auf. Eine
Übersicht über die verschiedenen
vom Akkreditierungsrat legitimierten Agenturen
erhalten Sie unter:
http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=5
Programmakkreditierung & Systemakkreditierung
Gegenstand der
Programmakkreditierung
sind Bachelor- und Masterstudiengänge staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen in Deutschland. Die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird in den
ländergemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz
verbindlich vorgeschrieben und in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder auf unterschiedliche Weise als Voraussetzung für die staatliche Genehmigung eingefordert.
Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, erhält er eine befristete Akkreditierung mit oder ohne Auflagen und trägt für den Zeitraum seiner Akkreditierung das Qualitätssiegel der Stiftung. Sofern Studiengänge in einem sinnvollen und begründeten Zusammenhang stehen, kann die Akkreditierung auch gebündelt für zwei oder mehr Studiengänge einer Hochschule durchgeführt werden (sog.
"Paketakkreditierung
"), was sich kostenmindernd auswirken kann. Die Akkreditierungsentscheidung bezieht sich aber stets auf den einzelnen Studiengang. Die Begutachtung der Studiengänge erfolgt unter Berücksichtigung der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen
Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung
und beinhaltet in der Regel einen Vor-Ort-Besuch der Gutachter.
Gegenstand der
Systemakkreditierung
ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Durch die Akkreditierung eines internen Qualitätssicherungssystems können alle Studiengänge, die das Qualitätssicherungssystem durchlaufen haben, für einen Zeitraum von sechs Jahren akkreditiert werden. Im Zuge der Systemakkreditierung werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse daraufhin überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und eine hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten, wobei die
European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die
Kriterien des Akkreditierungsrates
Anwendung finden.
Weitere Informationen:
- Die Servicestelle Bologna der HRK bieter jede Menge Vorlagen und "How-to-Anleitungen" zum Thema Akkreditierung.
- Das Zentrum für Hochschulentwicklung (CHE) hat im April 2008 eine
Konferenz zum Thema Akkreditierung durchgeführt. Die
Vortragsfolien sowie Publikationstipps
findet man online.
- Um Einblick in die verschiedenen Akkreditierungssystem zu erhalten sind Projekte und Netzwerke wichtig. Eine übersichtliche Liste von internationalen Kooperationen gibt die Webseite des OAQ (Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizer Hochschulen).
- Das EU-geförderte Verbundprojekt Euro-Inf wurde von der Akkreditierungsagentur ASIIN betreut. Auf dieser Basis werden nun europäische Informatikstudiengänge mit dem Qualitätssiegel Euro-Inf ausgezeichnet.