Workshop zu Einzelvergütung und Meldung nach § 52a UrhG

Zum 01.01.2017 soll die Einzelmeldung und -Vergütung von in der Lehre genutzten Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz eingeführt werden. Die Universität Duisburg-Essen möchte im Rahmen eines Workshops wichtige Akteure zusammenbringen und sich zu diesem Thema austauschen.

12.10.2016, 10:00 - 16:00 Uhr

Kultusministerkonferenz und VG Wort sind sich einig, dass die Einzelmeldung und -Vergütung von in der Lehre genutzten Texten nach § 52a Urheberrechtsgesetz zum 01.01.2017 eingeführt werden soll. Als Betreiber von Lernmanagementsystemen und Plattformen sehen sich Universitäten und Fachhochschulen damit konfrontiert, diese Vorgaben umzusetzen oder relevante Literatur in der Online-Lehre nicht mehr nutzen zu können.

Die Universität Duisburg-Essen möchte im Rahmen des Workshops wichtige Akteure zusammenbringen und ihnen Gelegenheit geben, ihre Position darzustellen. Gleichzeitig soll ein Austausch über konkreten Umsetzungspläne, Erwartungen und Befürchtungen, Ideen und Kritik stattfinden. Was wird erwartet? Was machen die anderen? Können diese neue Aufgabe gemeinsam gestemmt werden?

Die Veranstaltung richtet sich an Betreiber von Lernmanagementsystemen, Bibliotheken und interessierte Hochschullehrende an deutschen Universitäten und Fachhochschulen und soll neben verschiedenen Vorträgen die Möglichkeit bieten, sich über Umsetzungsideen auszutauschen.

Die Teilnehmerzahl ist auf max. 60 Personen begrenzt.

Eine Anmeldung ist erforderlich.

Das Problem, welches im Workshop behandelt werden soll, wurde bereits in der Online-Veranstaltung LMS und Rechtsfragen von Dr. Tobias Thelen (Universität Osnabrück) aufgegriffen und dargestellt. Für einen vorbereitenden Einstieg in das Thema können Sie die Aufzeichnung dieser Veranstaltung nutzen.

Kontakt

E-Mail: workshop52a@ub.uni-due.de

Kategorisierung

Art des Termins

  • Workshop / Seminar

Veranstaltungsform

  • Präsenzveranstaltung