Ausschreibung für Digital Fellows in Sachsen
Das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen (HDS) und der Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen (AK E-Learning) schreiben Fellowships für die Weiterentwicklung der digital gestützten Hochschulbildung an den sächsischen Hochschulen in den Kategorien Einzel-Fellowships und Tandem-Fellowships aus. Bis zum 31. März 2020 können noch Bewerbungen eingereicht werden, der frühestmögliche Maßnahmebeginn ist der 01. Juli 2020.
31.03.2020
Im Rahmen des Verbundprojektes „Digitale Hochschulbildung in Sachsen“ kooperieren der Arbeitskreis E-Learning der LRK Sachsen und das Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen mit den staatlichen sächsischen Hochschulen, um die Digitalisierung der Hochschullehre in Sachsen weiter zu stärken.
Für den Themenbereich des Fellowship-Programms werden für die nächsten fünf Jahre (bis Ende 2023) mehr als 1,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um u.a.:
- den Aufbau digitaler Kompetenz bei Lehrenden und/oder Studierenden zu unterstützen,
- die Umsetzung digital unterstützter Lehr- und Prüfungsmethoden sowie Lerntechniken zu erproben und
- Open Educational Resources (OER) in der Lehrpraxis zu verankern.
Kategorien
Einzel-Fellowships
- Antragsberechtigt sind alle Mitglieder/innen und Angehörige (u. a. Lehrende, Laboringenieure, Studierende) sächsischer Hochschulen (gemäß §1 sowie §49 SächsHSFG) sowie Lehrbeauftragte, die ebenfalls ein Dienstverhältnis an einer sächs. Hochschule haben. Antragstellende müssen mit der Durchführung einer curricular verankerten Lehrveranstaltung betraut sein.
- Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 12.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens bis max. zum 31.12.2021.
Tandem-Fellowships
- für zwei berechtigte Antragstellende (gem. Einzel-Fellowship). Die beiden Antragstellenden gehören dabei nicht derselben Struktureinheit einer Hochschule an, wünschenswert sind vor allem hochschulübergreifende Tandems.
- Eine finanzielle Unterstützung erfolgt in Höhe von bis zu 25.000 Euro für die Umsetzung eines Vorhabens bis max. zum 31.12.2021.
Digital Fellows sind Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten für einen spezifischen und selbstgewählten Ansatz, digitale Medien zur Optimierung und Effektivierung ihrer Lehre zu nutzen.
Programmziele
Ziel des Programms ist es, den gewinnbringenden Einsatz digitaler Werkzeuge und digital gestützter Methoden in einer hochschuldidaktisch fundierten Lehre systematisch weiterzuentwickeln. Die Fellowships sollen hierbei insbesondere eingesetzt werden für Konzepte oder Maßnahmen zur
- Unterstützung des Aufbaus digitaler Kompetenz für die eigene Lehre und/oder der Studierenden,
- Erprobung und Umsetzung von digital unterstützten Lehr- und Prüfungsmethoden sowie Lehr-Lerntechniken und
- Verankerung von Open Educational Resources (OER) in der Lehrpraxis
Die Skalierbarkeit der Ergebnisse zur Übertragung auf den gesamten sächsischen Hochschulraum ist obligatorisch.
Bei den Fellowships handelt es sich um eine an die Person der bzw. des Antragstellenden gebundene finanzielle Unterstützung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der geplanten Lehrinnovation verschafft. Bei einem Tandem-Fellowship teilen sich zwei Personen die finanzielle Unterstützung.
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt mittels Antragsformular über die jeweiligen Hochschulleitungen.
Die Fellows müssen einer Struktureinheit an der Hochschule zugeordnet sein, um die finanzielle Unterstützung nutzen zu können. Dazu gehören u.a. Professuren, zentrale Einrichtungen, Dekanate, Studentenräte oder Fachschaften.
Bewerbung und Auswahl
Die Anträge sollen das Vorhaben beschreiben und folgende Aspekte darlegen:
- Weiterentwicklungspotenzial der eigenen Lehre durch den Einsatz digitaler Medien
- Anlass und Ziele für den Medieneinsatz, inkl. Einbettung der Ziele in die Strategien (Digitalisierung, Internationalisierung, Studienerfolg, …) der beteiligten Hochschulen sowie in die Digitalisierungsstrategie des SMWK.
- ausführliches (hochschul-)didaktisches Konzept
- Arbeits- und Finanzplanung
- Einbindung von Organisationseinheiten der Hochschule
- Mehrwert und Entwicklungspotenziale für Lehrende und Studierende
- Bei Tandems: Mehrwert der Kooperation
- Vorbildcharakter des Vorhabens und Möglichkeiten der Übertragbarkeit / Skalierung
- Nachhaltigkeitskonzept
Die Bewerbung erfolgt über ein durch den AK E-Learning bereitgestelltes Antragsformular. Dieses ist vollständig ausgefüllt bis zum 31.03.2020 an die jeweils für die eigene Hochschule zuständigen Mitarbeitenden zu senden, welche die Anträge für die jeweiligen Hochschulleitungen (in der Regel das Prorektorat Bildung bzw. Lehre) sammeln.
Webseite
Weitere Informationen
Anmelde- oder Einreichungsfrist
31.03.2020
Kategorisierung
Art des Termins
- Call / Ausschreibung
Veranstaltungsform
- Präsenzveranstaltung