StIL fördert mit „Lehrarchitektur“ die Weiterentwicklung der Strukturen für Studium und Lehre
04.03.2024 | AusschreibungAb Ende Juli 2024 können staatliche Hochschulen eine Förderung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) im Rahmen der Ausschreibung „Lehrarchitektur“ beantragen. Für die Erprobung und strukturelle Verankerung von Innovationen in Studium und Lehre steht ein Fördervolumen von etwa 480 Millionen Euro bereit. Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal sechs Jahre.
Hochschullehre ist ein zentraler Weg, um wissenschaftliche Erkenntnis und künstlerische Fähigkeiten zu stärken und für die Gesellschaft wirksam werden zu lassen. Sie ist von grundlegender Bedeutung für die Gestaltung gesellschaftlicher Zukunfts- und Innovationsfähigkeit. Um diese Rolle in einer sich beständig verändernden Umwelt zu erhalten, müssen Innovationen in Studium und Lehre erprobt und strukturell verankert werden. Dabei ist es unabdingbar, aktuelle Herausforderungen aufzugreifen und neue Wege zu beschreiten, um der Verantwortung zur Gestaltung gesellschaftlicher Transformationen gerecht zu werden.
Ausgehend vom jeweiligen spezifischen Entwicklungsbedarf lädt die StIL alle staatlichen Hochschulen dazu ein, modellhafte Konzeptionen für den Bereich Studium und Lehre zu entwickeln. Sie können fachspezifisch wie fächerübergreifend sein, sich auf einen Studiengang beschränken oder das gesamte Studienangebot umfassen. Auch hochschulübergreifend angelegte Projekte sind möglich. Dabei können vorhandene Schwerpunkte ebenso ausgebaut wie neuartige Konzepte mit angepasstem Lehraufwand erprobt und implementiert werden.
Die Ausschreibung zielt auf die Etablierung einer wissenschaftlichen Praxis des Lehrens und Lernens in der Breite. Dafür sollen die Hochschulen Ziele, Strukturen und Effekte ihrer Lehre kritisch reflektieren, bestehende Möglichkeiten in der regulativen und administrativen Rahmung ehrgeizig nutzen und innovative Strukturen mutig implementieren.
Antragstellung und Förderung
Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal sechs Jahre. Die Projektförderung erfolgt durch Vollfinanzierung. Die Höhe der Fördermittel ist nicht begrenzt, ist aber insbesondere durch das Innovationspotenzial, die strukturelle Reichweite des Vorhabens und das Verankerungskonzept zu begründen. Unter der Maßgabe der Bewertung im wissenschaftsgeleiteten Verfahren werden ungefähr 80 Hochschulen gefördert.
Die Antragstellung für „Lehrarchitektur“ wird Ende Juli 2024 geöffnet und endet Ende Oktober 2024. Die Förderentscheidung wird im Mai 2025 veröffentlicht. Die Projekte starten Anfang Oktober 2025. Die StIL stellt bereits vorab eine Vielzahl an Dokumenten zur Verfügung, um interessierte Hochschulleitungen bei der Konzeption der Anträge zu unterstützen. Alle Dokumente sowie aktuelle Inforamationen zur Ausschreibung können auf der Webseite der StIL abgerufen werden.
Bei „Lehrarchitektur“ handelt es sich um eine alle drei Jahre wiederkehrende Ausschreibung.