Online-Event zu Lernmanagement-Systemen und Rechtsfragen am 20. Juni 2016 um 14 Uhr
15.06.2016 | ThemenspecialIm Online-Event erklären Dr. Janine Horn und Dr. Thobias Thelen was Lehrende beachten müssen, wenn sie LMS rechtssicher einsetzen wollen. Die Teilname an Veranstaltung und anschließender Diskussion ist für alle Interessierten kostenlos möglich.
Lernmanagement-Systeme (LMS) leisten einen wesentlichen Beitrag für die Umsetzung digitaler Lehrkonzepte an Universitäten und Hochschulen. Bei der Verwendung von (multimedialen) Materialien, der Bereitstellung wissenschaftlicher Inhalte oder auch der Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten, muss jedoch einiges beachtet werden. Mit dem System agierende Personen, wie Lehrbeauftragte, Redakteure oder Administratoren müssen rechtliche Vorgaben berücksichtigen. Dabei geht es vor allem um die Themenfelder Datenschutz und Urheberrecht.
Im Online-Event wird Janine Horn zu Beginn einen Überblick zum Gesamtkomplex der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit LMS geben und dabei sowohl auf Fragestellungen zum Datenschutz als auch zum Urheberrecht eingehen, u.a. darauf, dass nach dem derzeitigen Stand der Dinge, Sprachwerke, die in LMS zur Verfügung gestellt werden, gem. §52a UrhG ab dem 01.01.2017 einzeln an die VG Wort gemeldet werden müssen. Diesen Aspekt wird Tobias Thelen vertiefen und ein im Auftrag der Kultusministerkonferenz und der VG Wort an der Universität Osnabrück durchgeführtes Pilotprojekt vorstellen. Dabei wurde ein Verfahren entwickelt, das es ermöglicht, Sprachwerke, die in einem LMS zur Verfügung gestellt werden, durch ein integriertes System direkt an die VG Wort zu melden.
Der Log-in zur Veranstaltung ist am 20. Juni ab 13:45 auf der Seite zur Veranstaltung möglich.