Deutscher Hochschulverband eröffnet Ausschreibungsrunde für die/den „Hochschullehrer/in des Jahres“
31.08.2021 | AusschreibungDer Deutsche Hochschulverband (DHV) vergibt zum sechzehnten Mal den Preis für den/die Hochschullehrer/in des Jahres. Ausgeschrieben wird ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für diejenige Hochschullehrerin oder denjenigen Hochschullehrer, die oder der durch außergewöhnliches Engagement in herausragender Weise das Ansehen ihres/seines Berufsstandes in der Öffentlichkeit gefördert hat. Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 30. September 2021 vorgeschlagen werden.
Vorgeschlagen kann jede Professorin/jeder Professor, die/der korporationsrechtlich einer deutschen Hochschule angehört, sowie deutsche Professorinnen/Professoren im Ausland. Es kann eine Einzelperson oder eine Gruppe von Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern vorgeschlagen werden. Die wissenschaftliche Fachrichtung ist unerheblich. Ohne Belang ist ebenfalls, ob die/der Vorgeschlagene sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand befindet. Selbstbewerbungen sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes können nicht vorgeschlagen werden.
Vorschläge bedürfen der Schriftform. Zum Vorschlag gehören der Name der/des Vorgeschlagenen, die Hochschule, die/der sie/er angehört, eine Begründung des Vorschlags, die das Verdienst der/des Vorgeschlagenen skizziert, sowie ggf. aussagefähige Unterlagen über die Leistung der/des Vorgeschlagenen.
Die Preisträgerin/den Preisträger wählt das Präsidium des Deutschen Hochschulverbandes aus. Die Jury kann auch eine nicht vorgeschlagene Hochschullehrerin/einen nicht vorgeschlagenen Hochschullehrer auszeichnen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung entnehmen Sie dem Ausschreibungstext auf der DHV-Webseite.