Der Deutsche Hochschulverband schreibt den Preis zum/zur „Hochschullehrer/in des Jahres“ 2020 aus
29.07.2020 | AusschreibungDer Deutsche Hochschulverband zeichnet denjenigen/diejenige Hochschullehrer/in mit einer Preissumme von 10.000,- Euro aus, der/die durch außergewöhnliches Engagement in herausragender Weise das Ansehen ihres/seines Berufsstandes in der Öffentlichkeit gefördert hat. Es besteht keine Beschränkung, in welcher Art und Weise dies gelungen ist. Die Vorschlagsfrist endet am 30.09.2020.
Jede Professorin/jeder Professor, die/der korporationsrechtlich einer deutschen Hochschule angehört, sowie deutsche Professorinnen/Professoren im Ausland, können vorgeschlagen werden. Hierbei kann es sich um eine Einzelperson oder eine Gruppe von Hochschullehrerinnen/Hochschullehrern handeln. Die wissenschaftliche Fachrichtung ist unerheblich und ohne Belang ist ebenfalls, ob die/der Vorgeschlagene sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand befindet. Selbstbewerbungen sind nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes können nicht vorgeschlagen werden.
Vorschläge bedürfen der Schriftform. Zum Vorschlag gehören der Name der/des Vorgeschlagenen, die Hochschule, die/der sie/er angehört, eine Begründung des Vorschlags, die das Verdienst der/des Vorgeschlagenen skizziert, sowie ggf. aussagefähige Unterlagen über die Leistung der/des Vorgeschlagenen. Die Unterlagen sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Hochschulverbandes zu richten: Deutscher Hochschulverband, „Hochschullehrer/in des Jahres“, Rheinallee 18 –20, 53173 Bonn. Auswahl der Preisträger Die Preisträgerin/den Preisträger wählt das Präsidium des Deutschen Hochschulverbandes aus.
Weitere Details können der Ausschreibung auf der offiziellen Webseite des deutschen Hochschulverbandes entnommen werden.