BMBF schreibt Förderung von Projekten zur Stärkung, Erweiterung und Vernetzung von OER-Communities aus
26.05.2023 | AusschreibungDas Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat aktuell eine neue Förderinitiative zur Weiterentwicklung von OER-Communities (Open Educational Resources) in der Hochschulbildung ausgeschrieben. Die Förderung umfasst Maßnahmen zur Stärkung, Erweiterung und Vernetzung von OER-Communities. Bis zum 30. Juni 2023 können Projektskizzen in elektronischer Form vorgelegt werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) trägt dazu bei, die Möglichkeiten der Digitalisierung für die Bildung nutzbar zu machen. Mit seiner Strategie „Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft“ hat das BMBF die Chancen benannt, die digitale Bildung eröffnet, und Anforderungen an gute digitale Bildung beschrieben. Dazu gehört, dass ausreichend hochwertige digitale Lehr- und Lerninhalte verfügbar, einfach auffindbar und niedrigschwellig pädagogisch nutzbar sind. Neben beispielsweise Materialien von Verlagen spielen in einem Ökosystem aus unterschiedlichen Lehr- und Lernmaterialien freie und offene Bildungsmaterialien – sogenannte Open Educational Resources (OER) – eine wichtige Rolle.
Gegenstand der Förderung
OER werden mit dem Ziel bereitgestellt, dass andere diese zum Lehren und Lernen nutzen, verändern und dabei mit anderen (rechtssicher) teilen können. Dies unterstützt nicht nur die Entwicklung von Medienkompetenz, sondern auch den notwendigen Kulturwandel im Bildungssystem. Der freie Zugang zu OER unterstützt ebenfalls die Chancengerechtigkeit in der Bildung. Digital gestütztes Lernen und Lehren wird durch Austausch und freie Verfügbarkeit von Materialien einfacher. Das erleichtert auch offene Bildungspraktiken (Open Educational Practices, OEP), regt diese an und stärkt so auch die Demokratiekompetenz. Eine wichtige Rolle spielen dabei OER-Communities. Diese haben oft selbstorganisiert und aus dem eigenen Bedarf heraus wesentlich dazu beigetragen, dass offene Inhalte/OER verfügbar sind und es gute Beispiele für offene Bildungspraktiken gibt. Um an dieses Momentum anzuknüpfen, treibt das BMBF mit der vorliegenden Bekanntmachung die Stärkung, Erweiterung und Vernetzung dieser wie auch neuer Communities voran.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Institutionen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Vereine, die im Bereich der freien und offenen Bildungsmaterialien, der Aus,- Fort- und Weiterbildung tätig sind. Dazu zählen insbesondere: Träger von Bildungseinrichtungen; Zentren für Lehrerbildung; fachdidaktische Einrichtungen; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU); Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung; Einrichtungen der Erwachsenenbildung; Forschungsinstitute/Hochschulen (nicht für den eigenen Lehrbetrieb); Medieninstitute (Medienentwickler, Medienpädagogen) und Vereine oder Organisationen vergleichbarer Art.
Förderungsdauer und Höhe der Zuwendung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit der Vorhaben ist im Regelfall auf zwölf bis höchstens 36 Monate ausgerichtet.
Die AGVO begrenzt die Gewährung staatlicher Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten in nachgenannten Bereichen auf folgende Maximalbeträge:
- 40 Millionen Euro pro Vorhaben für Grundlagenforschung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i AGVO)
- 20 Millionen Euro pro Vorhaben für industrielle Forschung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe ii AGVO)
- 15 Millionen Euro pro Vorhaben für experimentelle Entwicklung (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe iii AGVO)
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. Juni 2023 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Details zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren können der Bekanntmachung vom 29.03.2023 im Bundesanzeiger entnommen werden.