„Zweitveröffentlichungsrecht“ und EU-Konsultation zum Urheberrecht
04.03.2014 | KurzmeldungDas Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ ruft zur Beteiligung an zwei Maßnahmen auf.
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft“ ist ein Zusammenschluss von Wissenschaftsorganisationen, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Medien- und Rechenzentren, Studierendenschaften sowie von WissenschaftlerInnen, Studierenden und weiteren Einzelpersonen.
Sein zentrales Ziel ist es, ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht und den freien Zugang zu den mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungsergebnissen zu erreichen. Dazu wurde 2004 die Göttinger Erklärung – eine immer online noch zur Unterzeichnung offene Petition – veröffentlicht. Im Oktober 2013 wurde eine Liste mit weiteren Forderungen an die Bundesregierung verabschiedet.
Nun ruft das Aktionsbündnis zur Beteiligung an zwei Maßnahmen auf:
(1) Unterzeichnung eines vom Aktionsbündnis initiierten Protestaufrufs gegen das neue Zweitveröffentlichungsrecht: Das Aktionsbündnis hatte lange um das Zweitveröffentlichungsrecht gekämpft. Der Beschluss des letzten Bundestag von Juni 2013 erlaubt einem Autor, einen Beitrag zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen. Allerdings kann es nur für Projekt- bzw. Drittmittel-finanzierte Forschung in Anspruch genommen werden, nicht jedoch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die von ihren Einrichtungen grundfinanziert sind. Diesen Ausschluss der Hochschulwissenschaft hält das Aktionsbündnis für verfassungswidrig. Daher hat es sich entschlossen, zu einem öffentlichen Protest gegen die Diskriminierung der "normalen" Hochschulforschung aufzurufen, der in openPetition unterschrieben werden kann – nicht nur von HochschulwissenschaftlerInnen, sondern von allen Interessierten: https://www.openpetition.de/petition/online/protest-gegen-die-diskriminierung-der-hochschulwissenschaft-im-urheberrecht.
(2) Beteiligung an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum Urheberrecht: Noch bis zum 5. März 2014 kann jede Bürgerin, jeder Bürger und jede Institution zu den Plänen der Europäischen Kommission hinsichtlich eines künftigen Urheberrechts Stellung nehmen. Davon sind auch Bildung und Wissenschaft in Deutschland betroffen, weil das deutsche Urheberrecht weitgehend von den Vorgaben der EU abhängig ist. Das aufbereitete Dokument wirkt sehr umfangreich, kann jedoch nach Angaben des Aktionsbündnisses mit geringem Zeitaufwand bearbeitet werden, z.B. indem man nur einzelne Themenkomplexe auswählt. Genaue Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm.