Helmholtz-Gemeinschaft gibt Open-Access-Richtlinie bekannt

30.10.2013 | Kurzmeldung

Von Mittelempfängern des "Impuls- und Vernetzungsfonds" der Helmholtz-Gemeinschaft wird künftig erwartet, dass sie Veröffentlichungen, die in geförderten Projekten entstehen, frei zugänglich machen.

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In einer neu erlassenen Richtlinie gibt die Helmholtz-Gemeinschaft bekannt, dass Mittelempfänger des Impuls und Vernetzungsfonds, einem zentralen Instrument der Helmholtz-Gemeinschaft für die wettbewerbsorientierte Vergabe von Fördermitteln, sich zur Umsetzung vonOpen-Access-Prinzipien verpflichten, sofernkeine wichtigen Gründe genannt werden können, die einer solchen Veröffentlichungspraxis entgegenstehen.

Konkret heißt es dazu:

Mit der Annahme der Förderung aus dem Impuls und Vernetzungsfonds verpflichten sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu, die wissenschaftlichen Publikationen, die vollständig oder in Teilen auf Ergebnissen des geförderten Projekt beruhen, über ein frei zugängliches Archiv (Repositorium) spätestens sechs Monate (Naturwissenschaften) bzw. zwölf Monate (Geistes- und Sozialwissenschaften) nach der Originalpublikation für jedermann verfügbar zu machen. Beim Vorliegen wichtiger Gründe kann die Open-Access-Veröffentlichung entfallen. Diese Gründe sind der Helmholtz-Gemeinschaft unverzüglich nach Kenntniserlangung anzuzeigen.

Damit setzt die Helmholtz-Gemeinschaft, die bereits die Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen von 2003 unterzeichnete, ein weiteres starkes Signal in Richtung Open Access und unterstützt damit die vor allem im Bereich von E-Learning und E-Teaching wichtige freie Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen.

Gepostet von: mschmidt
Kategorie: Kurzmeldung