Ausschreibung des baden-württembergischen Landeslehrpreis 2019
11.01.2019 | AusschreibungIm Jahr 2019 wird das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) Baden-Württemberg erneut besondere Leistungen in der Lehre auszeichnen. Das Ziel des Landeslehrpreises ist es Anreize für eine gute Lehre zu schaffen. Insgesamt sind im Rahmen des Landeslehrpreises Preisgelder in Höhe von 250.000 Euro ausgeschrieben. Vorschläge können bis 05. Juli 2019 eingereicht werden.
Gute Lehre ist genauso bedeutsam wie gute Forschung und mindestens genauso nachhaltig. Gute Lehre trägt dazu bei, kritisches Nachdenken als lebenslange Aufgabe und Herausforderung zu begreifen, das Ringen um bestmögliche Lösungen systematisch zu erlernen und sich nicht mit einfachen Antworten zufrieden zu geben.
Aus diesem Grund werden seit Mitte der 90er-Jahre in Baden-Württemberg besonders gute Leistungen in der Lehre jährlich mit dem Landeslehrpreis belohnt. Der Landeslehrpreis hat an den Hochschulen des Landes zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dem Thema Lehre und den Kriterien einer guten Lehre geführt. Außerdem hat er innerhalb der Hochschulen einen Wettbewerb von Ideen und Umsetzungen guter Lehre angeregt und damit zu einer Qualitätssteigerung insgesamt beigetragen.
Im Jahr 2019 werden erstmals die staatlich anerkannten Hochschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der jeweiligen Hochschulart in das Verfahren einbezogen. Die Preissumme pro Preisträgerin bzw. Preisträger und Hochschule ist für alle Hochschularten jeweils mit 50.000 € dotiert. Insgesamt wird gute Lehre damit im Rahmen des Landeslehrpreises mit Preisgeldern in Höhe von 250.000 Euro unterstützt. Gleichzeitig sollen im Rahmen des im Jahr 2019 einmalig vergebenen Preises für offene Wissenschaft Projekte ausgezeichnet werden, die Wissenschaft und Bürgergesellschaft vorbildlich miteinander verbinden.
Vorschlagsberechtigt sind die staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Baden-Württemberg sowie Mitglieder und Gruppen dieser Hochschulen. Anträge, die bisher im Rahmen des Sonderpreises für herausragendes studentisches Engagement eingereicht wurden, passen ggf. unter die Ausschreibung für den Preis für offene Wissenschaft. 2019 wird einmalig ein Sonderpreis für herausragendes studentisches Engagement ausgesetzt.
Die Hochschulen werden gebeten, ihre Vorschläge für den Landeslehrpreis bis spätestens Freitag, den 5. Juli 2019 beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst per E-Mail einzureichen.
Weitere Details wie der vollständige Ausschreibungsstext oder die Vergabemodalitäten können der Website des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst entnommen werden.