Ausschreibung: Curriculum 4.0.NRW - Gestaltung von Hochschulcurricula für die digitale Welt

17.10.2019 | Ausschreibung

Im Mittelpunkt der Förderlinie Curriculum 4.0.NRW, ausgeschrieben durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Stifterverband und der Digitalen Hochschule NRW, steht die Kompetenzentwicklung der Studierenden für die digitale Welt. Sie ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt und mit insgesamt 7,5 Millionen Euro dotiert (2,5 Millionen Euro pro Jahr). Der Bewerbungsschluss ist der 13. Dezember 2019.

Die Potenziale und die Auswirkungen der Digitalisierung erfassen heute alle Bereiche des menschlichen und gesellschaftlichen Handelns. Die Hochschulen stehen damit in der Verantwortung, eine Kompetenzentwicklung ihrer Studierenden zu ermöglichen, die nicht allein den souveränen Umgang mit digitalen Technologien umfasst, sondern ebenso die Fähigkeit, Potenziale und Auswirkungen der Digitalisierung in Gesellschaft und Arbeitswelt zu beurteilen, Digitalisierungsprozesse aktiv und reflexiv zu gestalten und insgesamt mit der rasanten Veränderungsdynamik Schritt halten zu können.

Fragestellungen

Bestehende Hochschulcurricula sind also danach zu hinterfragen, inwieweit sie adäquate Antworten für die beschriebenen Kompetenzanforderungen liefern und in einzelnen Modulen oder aber auch in den Studiengängen als Ganzes zu verändern sind. Konkrete Fragestellungen sind beispielsweise:

  • Welche Inhalte verändern sich aufgrund der Digitalisierung und erfordern neue oder veränderte Kompetenzziele?
  • Werden umgekehrt klassische Kompetenzziele aufgrund der Digitalisierung wichtiger, weil das Verständnis für grundlegende Sachverhalte verloren zu gehen droht?
  • Geht es um behutsame Anpassungen in Pflichtmodulen, um durchdachte ergänzende Wahlpflichtbereiche oder eher um (vollständige) Neukonzeptionen von Curricula?
  • Muss der Fokus eher auf fachliche oder eher auf überfachliche Kompetenzbereiche gelegt werden?
  • Gibt es Lehr-/Lern-/Prüfungsformate, die sich besonders gut für die Berücksichtigung der Digitalisierung eignen?
  • Welcher Transfer ist aus der Curriculum-Entwicklung einer Fachkultur auf eine andere, von einer Hochschule auf eine andere möglich?
  • Wie lassen sich Curricula so gestalten, dass sie ohne grundlegende Änderung des Studiengangs an zukünftige Entwicklungen adaptiert werden können?

Ziele und Schwerpunkt der Förderung

Die Förderlinie zielt auf die curriculare Weiterentwicklung und/oder Umgestaltung von

  • ganzen Studiengängen – sowohl Bachelor- als auch Masterstudiengängen – oder
  • einem oder mehreren, sich aufeinander beziehenden Pflichtmodulen, die von ihrem Umfang und ihrer Bedeutung für das Qualifikationsprofil der Absolventen prägend für den jeweiligen Studiengang sind,

unter Berücksichtigung der digitalen Transformation. Im Mittelpunkt steht die Kompetenzentwicklung der Studierenden für die digitale Welt.

Die Förderlinie ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt und mit insgesamt 7,5 Millionen Euro dotiert (2,5 Millionen Euro pro Jahr). Es ist beabsichtigt, die curriculare Weiterentwicklung von ganzen Studiengängen mit bis zu 4,5 Millionen Euro und die Entwicklung von einzelnen oder mehreren, sich aufeinander beziehenden Modulen mit bis zu drei Millionen Euro zu fördern.

Förderbedingungen

Alle staatlichen Kunsthochschulen sowie die Universitäten und Fachhochschulen in der Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sind antragberechtigt. Verbundanträge sind ausdrücklich erwünscht, wenn damit standort- und/oder studiengangsübergreifende Konzepte entwickelt und in allen beteiligten Hochschulen umgesetzt werden.

Förderdauer: Es können Projekte mit einer Laufzeit von ein bis drei Jahren beantragt werden.

Förderumfang: Für die curriculare Weiterentwicklung bzw. Umgestaltung eines ganzen Studiengangs können bis zu 300.000 Euro beantragt werden. Für die curriculare Entwicklung eines einzelnen Moduls oder mehrerer, sich aufeinander beziehender Module können 30.000 bis maximal 100.000 Euro beantragt werden. Bevorzugt gefördert werden Verbundprojekte zur Entwicklung von Modulen, die in mehreren Studiengängen (an derselben oder mehreren Hochschulen) eingesetzt werden. Keine Verbundprojekte im Sinne dieser Ausschreibung sind Studiengänge, die in Kooperation mehrerer Hochschulen betrieben werden. Personal- und Sachmittel können gefördert werden. Zusätzlich kann eine Projektpauschale in Höhe von bis zu fünf Prozent der Personalmittel beantragt werden.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind Vorhaben, die bereits in einem anderen Kontext von der Digitalen Hochschule NRW gefördert werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können ausschließlich von der jeweiligen Studiengangsleitung gestellt werden und sind über den (Studien-)Dekan und die Hochschulleitung vorzulegen. Ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Hochschulleitung muss für das Projekt verantwortlich sein. Mit ihrem Antrag verpflichten sich Studiengangs- und Hochschulleitung, einmal pro Semester an Austauschtreffen mit den anderen NRW-Hochschulen teilzunehmen und über ihre Projekte zu berichten.

Jede Hochschule kann mehrere Anträge stellen. Pro Studiengang ist jedoch nur ein Antrag zulässig.

Die vollständigen Antragsunterlagen sind bis zum 13. Dezember 2019 elektronisch an bettina.jorzik@stifterverband.de zu übersenden.

Webseite

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Stifterverbandes.

Bildquelle auf Facebook: Pixabay (bearbeitet), Lizenz

Gepostet von: njohn
Kategorie: Ausschreibung