Heckmann & Rachut (2024)
Der Einsatz generativer KI stellt Hochschulen vor große Herausforderungen, insbesondere wenn es um die Gestaltung rechtssicherer Prüfungen geht. Die Rechtswissenschaftler Dirk Heckmann und Sarah Rachut greifen mit ihrem Aufsatz relevante Fragen zum Einsatz generativer KI im Rahmen von Prüfungsleistungen auf und benennen jeweils sehr anwendungsnah rechtliche Eckpunkte. Den Schwerpunkt legen sie dabei auf die Regulierung des Einsatz generativer KI in einer allgemeinen Prüfungsordnung.
Darf generative KI als „technisches Hilfsmittel“ in Prüfungen zugelassen werden? Was müssen Lehrpersonen beachten, wenn sie generative KI zur Erstellung von Prüfungsaufgaben nutzen möchten? Und dürfen Studierende generative KI zur formalen Verbesserung eigenständig erstellter Haus- und Abschlussarbeiten nutzen? Diesen und vielen weiteren Fragen rund um den Einsatz generativer KI in Studium, Lehre und Prüfung gehen der Autor und die Autorin in ihrem Artikel nach. Dabei sprechen sie sich gegen generelle Verbote aus, weisen aber, neben den zahlreichen Chancen, auch auf Risiken des Einsatzes generativer KI hin. Die selbstverständliche Nutzung generativer KI beschreiben sie als Paradigmenwechsel, den Lehre und Prüfung berücksichtigen müssen.
Zur Publikation
Heckmann, D. & Rachut, S. (2024): Rechtssichere Hochschulprüfungen mit und trotz generativer KI: Ordnung der Wissenschaft (2), 85-100