Prüfung

Prüfungen im Hochschulkontext stellen eine Stichprobe dessen dar, was Studierende können bzw. in einer Lehrveranstaltung gelernt haben. Aus juristischer Perspektive (Fischer, Jeremias & Dieterich, 2022; Escher-Weingart, 2021) werden „Prüfungen“ verstanden als „Nachweis erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten“. Verbunden mit der Leistungsabfrage in Prüfungen ist die Möglichkeit des Nicht-Bestehens. Von einer Prüfung kann immer dann gesprochen werden, wenn das (ggf. wiederholte) Nicht-Bestehen einer Leistungsabfrage den Studienabschluss des betreffenden Studierenden verhindert. Bei Prüfungen, die Rechtsfolgen haben, die die Berufsfreiheit beeinflussen (Fischer et al., 2022) sind daher die grundgesetzlichen Bedingungen der Chancengleichheit einzuhalten.

Mehr Informationen zur Begriffsdefinition und zu den verschiedenen Prüfungsformen finden Sie auf der Portalseite Prüfungen und Tests - Grundlagen.