Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich ist ein an Hochschulen verfügbares Instrument, mit dem Chancengleichheit im Studium gewährleistet und Diskriminierung verringert werden kann. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich ist gesetzlich verankert und kann von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten sowohl bei der Studienorganisation als auch bei Prüfungen und Leistungsnachweisen beantragt werden. Die Hochschule prüft im Einzelfall anhand von Attesten, Gutachten oder Bescheinigungen weiterer Fachleute, welche Erleichterungen in Frage kommen. Nach der Bewilligung eines Nachteilsausgleichs muss die Hochschule sicherstellen, dass die notwendigen Maßnahmen umgesetzt und bei Bedarf auch angepasst werden. Im Prüfungskontext können Nachteilsausgleiche z. B. längere Bearbeitungszeiten bei Klausuren und Prüfungen, kleinere oder ruhigere Prüfungsräume oder auch die Unterstützung durch technische Hilfsmittel wie Screenreader sein.