Diagnostische Prüfungen und Tests
Als „diagnostisch“ werden Prüfungen oder Tests bezeichnet, die vor der Teilnahme an einem Studiengang oder einer Lehrveranstaltung stattfinden. Sie sind rechtlich geregelt, wenn sie als Zulassungsprüfung vor der Immatrikulation fungieren – ebenso, wenn die Teilnahme und/oder das Bestehen der diagnostischen Prüfung bzw. des Tests Voraussetzung für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist. Vor einer Lehrveranstaltung können aber auch (unbewertete) diagnostische Tests zur (Selbst-)Einschätzung des Vorwissens der Studierenden eingesetzt werden. Diese Tests bieten nicht nur den Studierenden Orientierung zu den Anforderungen, sondern ermöglichen zudem den Lehrenden, ggf. auf den Wissensstand ihrer Studierenden zu reagieren.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Portalseite Diagnostische Prüfungen und Tests. Neben diagnostischen Prüfungen und Tests gibt es noch formative Tests und summative Prüfungen.