Chancengleichheit
Chancengleichheit in der Hochschulbildung ist ein wichtiges und in Deutschland verpflichtendes Ziel, das darauf abzielt, gleiche Bildungschancen und faire Bedingungen für alle Studierenden unabhängig von individuellen Unterschieden (wie z. B. soziale Herkunft, Geschlecht) oder benachteiligenden Faktoren (wie z. B. langfristige körperliche und/oder psychische Beeinträchtigungen wie Krankheit oder Behinderung) zu schaffen. Um Barrieren abzubauen und Benachteiligungen zu vermeiden oder auszugleichen, sollten Hochschulen entsprechende Maßnahmen entwickeln und umsetzen. Diese Maßnahmen können auf unterschiedlichen Ebenen ansetzen und z. B. transparente und faire Zugangsverfahren, finanzielle Unterstützung, Beratungs- und Betreuungsangebote sowie technische, didaktische oder bauliche Aspekte der Barrierefreiheit umfassen. Ein wichtiges Instrument, um Chancengleichheit bei der Studienorganisation sowie bei Prüfungen zu gewährleisten, ist z. B. der Nachteilsausgleich.