Barrierefreiheit/digitale Barrierefreiheit
Barrierefreiheit im Internet (oder auch digitale Barrierefreiheit) bedeutet, dass alle Menschen ein Internetangebot möglichst einfach und selbstständig nutzen können. Dabei werden insbesondere die Bedarfe von Menschen mit Behinderung (z. B. mit körperlichen, kognitiven und/oder psychisch begründeten Einschränkungen) in den Blick genommen. Diese sollen die digitalen Inhalte trotz gesundheitlicher Einschränkung(en) ohne fremde menschliche Hilfe auffinden und nutzen können (§ 4 BGG). Die Zugänglichkeit des Webangebots kann allerdings durch technische Hilfsmittel, sogenannte Assistive Technologien, unterstützt werden.
Im Hochschulkontext kann die digitale Barrierefreiheit aus zwei Perspektiven betrachtet werden: Zum einen sind bestimmte technische Anforderungen zu erfüllen, z. B. bei der Gestaltung von barrierefreien digitalen Lehr-/Lernangeboten und -materialien oder ganzen Webseiten (Web Accessibility), zum anderen ist auf eine barrierefreie, inklusive Didaktik zu achten.
Nützliche Informationen, Hinweise und Tipps dazu sind im Portal auf der Themenseite „Barrierefreie digitale Hochschullehre“ zu finden.