LMS und Rechtsfragen
Learning-Management-Systeme (LMS) bieten eine Fülle von Möglichkeiten, die Hochschullehre zu organisieren und Lerninhalte bereitzustellen. Jedoch ist nicht alles technisch Mögliche auch erlaubt. Im Online-Event wurden zentrale Fragen zu den Bereichen Datenschutz und Urheberrecht thematisiert.
20.06.2016, 14:00 Uhr
An den meisten Hochschulen und Universitäten sind Learning-Management-Systeme die Basis für E-Learning-Angebote. Doch häufig sind Lehrende auch verunsichert, denn wie die LMS genutzt werden dürfen, hängt stark von den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab. Im Online-Event gab Dr. Janine Horn (ELAN e.V.) einen Überblick über den Gesamtkomplex der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit LMS und ging insbesondere auf Fragen zum Datenschutz ein, etwa: Welche personenbezogenen Daten dürfen erhoben und gespeichert werden? Gerade LMS ermöglichen eine umfangreiche Erhebung und Auswertung von automatisch generierten Daten über Studierende und ihren Lernkontext, die unter dem Stichwort Learning Analytics derzeit viel diskutiert wird (auch im Bereich Meinung auf e-teaching.org unter Pro und Contra: Positionen zu Learning Analytics).
Weitere rechtliche Fragen stellen sich vor allem in Bezug auf das Urheberrecht. So müssen nach derzeitigem Stand der Dinge, Nutzungen von Sprachwerken gem. §52a UrhG ab dem 1.1.2017 einzeln an die VG Wort gemeldet werden. Dazu hat die Universität Osnabrück im Jahr 2015 im Auftrag der KMK und der VG Wort ein Pilotprojekt durchgeführt, in dem ein in das LMS integriertes Verfahren diese Einzelmeldungen ermöglicht. Im Online-Event berichtete Tobias Thelen über die Ergebnisse dieses Projekts v.a. hinsichtlich Akzeptanz, Veränderung der LMS-Nutzung und Kosten für Schulung, Beratung und Verwaltung und ging darauf ein, was Hochschulen voraussichtlich bis zum 1.1.2017 tun müssen, wenn sie §52a UrhG weiter nutzen wollen.
Die Referentin und der Referent
Dr. Janine Horn ist seit 2009 Mitarbeiterin des Kompetenzbereiches Rechtsfragen des E-Learning des ELAN e.V. in Oldenburg, welcher hochschulspezifische Rechtsfragen zum Thema Medieneinsatz an Hochschulen sammelt und allen Mitgliedern Informationen zur Verfügung stellt. Zudem ist sie Autorin des 2015 im Waxmann Verlag mit dem Titel "Rechtliche Aspekte digitaler Medien an Hochschulen" erschienenen Buches.
Der gemeinnützige Verein E-Learning Academic Network e.V. (ELAN e.V.) wirkt als Impulsgeber zur stetigen Qualitätsverbesserung der medienbasierten Lehre an niedersächsischen Hochschulen und befördert durch seine Unterstützungsmaßnahmen die Kooperation der Mitgliedshochschulen und weiterer Mitglieder im Bereich standortübergreifender und E-Learning-gestützter Lehre.
Dr. Tobias Thelen ist in der Geschäftsführung des Zentrums für Informationsmanagement und virtuelle Lehre der Universität Osnabrück für Forschungsfragen zuständig und darüber hinaus Lehrbeauftragter für Web-Technologien und E-Learning. Seit 2003 begleitet er die Einführung von Lernmanagementsystemen in Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen und war lange Zeit Mitglied der Developer Core Group des LMS Stud.IP.