E-Learning und offene Plattformen - Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media
Im Online-Event mit Dr. Michael Beurskens (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf) ging es um Fallstricke bei der Nutzung offener Plattformen im Rahmen von E-Learning.
10.12.2012, 14:00 Uhr
Die Nutzung von Social Media-Diensten birgt für Hochschulen ein nicht unerhebliches Potential. Nachdem zunächst Unternehmen die Möglichkeit erkannten, soziale Medien strategisch und operativ für ihre Zwecke zu nutzen, werden inzwischen auch Hochschulen in diesem Umfeld aktiv. So ergab eine Erhebung der Bildungsweb Media GmbH, dass 2011 bereits 195 deutsche Hochschulen auf Facebook aktiv waren, 113 auf Twitter und 110 auf YouTube.
Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Bei dem zweifelsfrei vorhandenem Potential der Dienste ist aber gerade mit Blick auf das Urheber- und Nutzungssrecht einiges zu beachten. So sorgen die AGB vieler Plattformen dafür, dass der Nutzer dem Betreiber der Plattform Verwertungsrechte für seine hochgeladenen Inhalte gewährt. Auch Abmahnungen wegen hochgeladener Bilder sind inzwischen nicht unüblich.
Im Online-Event wurden daher die Fallstricke bei der Nutzung offener Plattformen im Rahmen von E-Learning genauer unter die Lupe genommen.
Referent des Online-Events ist Dr. Michael Beurskens. Er ist am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf tätig. Im Juli 2011 war er bereits zu Gast bei e-teaching.org und berichtete in einer Schulung über das von ihm entwickelte, frei zugängliche Tool CaSim.