Nutzung digitaler Bildungsressourcen (1) – welche Möglichkeiten gibt es in LMS?
Digitale Lernmaterialien in einem Lernmanagement-System (LMS) zur Verfügung stellen zu können, ist ein zentraler Vorteil bei der Digitalisierung der Lehre. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen nach wie vor nicht endgültig fest. Im Online-Event ging es um den aktuellen Stand der Dinge sowie um ein Lizenz-Modell für digitale Semesterapparate.
29.05.2017, 14:00 Uhr
Seit Anfang der 2000er Jahre werden im Zusammenhang mit §52a UrhG die rechtlichen Rahmenbedingungen diskutiert, unter denen digitale Lernmedien in geschlossenen virtuellen Kursen bzw. Lernmanagement-Systemen eingesetzt werden können. (Über die "unendliche Geschichte der Urheberrechtsreform" und die damit einhergehenden großen Unsicherheiten auf Seiten der Lehrenden bzw. der Hochschulen ist erst kürzlich ein Blogbeitrag auf e-teaching.org erschienen.) Nun wurde im April 2017 ein Beschluss der Bundesregierung für ein neues Urheberrecht zur Förderung von Bildung und Wissenschaft bekanntgegeben, das im März 2018 in Kraft treten soll.
Im Event ging es zum einen darum, was das neue Gesetz für Lehrende und Hochschulen bedeutet. Der zugrundeliegende Referenten-Entwurf für das Gesetz war von Dr. Andreas Knaden, geschäftsführender Leiter des Zentrums für Informationsmanagement und virtuelle Lehre (virtUOS) der Univ. Osnabrück und Referent im Online-Event in einer Stellungnahme ausdrücklich befürwortet worden. Zum anderen stellte Dr. Bertram Salzmann, Geschäftsführer der Booktex GmbH, mit der Plattform digitaler-semesterapparat einen alternativen Ansatz vor, der es Hochschulen ermöglicht, gegen eine Lizenzgebühr auszugsweise urheberrechtlich geschützte Werke aus einem verlagsübergreifenden Angebot von über 55.000 Titeln in digitalen Semesterapparaten zu nutzen.